Zug, 04. Februar 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Preise / Rabatte
Wir kalkulieren straff und geben Währungs- und
Rohstoffpreissenkungen sofort weiter! Unsere
Preise sind transparent und «all-in», d.h. – wo
nichts anderes vermerkt – inkl. Konzeption, Design,
Produktionsmuster und Transport an eine Adresse
in der Schweiz (Basis Seefracht).
In Dokumentationen oder im Web angegebene
Preise verstehen sich immer als Richtpreise bei
entsprechenden Stückzahl, mit entsprechender
Veredelung, exklusiv der gesetzlichen MwSt.
Design / Vorgehen / Druckvorlagen
Auch das Design ist in unserem Preis inbegriffen.
Dafür benötigen wir Logo- und/oder Druckvorlage
in elektronischer Form, in vektorisierter Form
(z.B. Illustrator, InDesign, Photoshop), im eps-Format.
Auf ersten Designs entwickelt
URANIUM gemeinsam mit dem Kunden den
Artikel auf Papier. Das abgesegnete Layout wird
dann in einem ersten Produktionsmuster umgesetzt.
Kommt ein Auftrag nicht zu Stande, verrechnen wir
das Design nach Aufwand (Stundenansatz Fr. 90.-).
Farbangaben benötigen wir als Pantone-Farbe
und/oder in der Euroskala.
Individuelles Produktionsmuster
Wann immer möglich erhält der Kunde – aufgrund des
abgesegneten Designs – ein Produktionsmuster zum
«Gut zum Druck», welches für den Produktionsstart
schriftlich bestätigt werden muss.
Ein Produktionsmuster ist innerhalb eines laufenden
Projektes kostenlos. Kommt ein Auftrag nicht zu
Stande, werden Produktionsmuster nach Aufwand in
Rechnung gestellt (mind. jedoch Fr. 250.–).
Abweichungen von Farben können je nach Grundmaterial
und/oder VeredelungsverfaHren nicht ausgeschlossen
werden. Als Basis gilt dabei das jeweilige Muster.
Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte – insbesondere
Urheberrechte Dritter – verletzt werden.
Herausgabe von offenen Daten
Die zur Herstellung der beauftragten Produkte
eingesetzten und /oder speziell angefertigten Betriebs-
gegenstände bzw. „offenen Daten“, d.h. Vorlagen,
Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere
Photoshop-Dokumente, Illustrator-Dokumente), welche
die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach
dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben
Eigentum der URANIUM AG. Eine diesbezügliche Heraus-
gabepflicht besteht nicht. Die URANIUM AG ist insoweit
auch nicht zur Aufbewahrung verpflichtet.
Auftragsbestätigung
Jede Bestellung wird von URANIUM schriftlich bestätigt.
Eventuell fehlerhafte Angaben müssen uns innert drei
Tagen gemeldet werden. Spätere Reklamationen können
nicht mehr akzeptiert werden.
Versand
Unser Warenversand erfolgt auf der Basis Land-/
Seefracht an eine Adresse in der Schweiz frei Haus.
Luftfracht- und Expresskosten werden separat
verrechnet. Auf Wunsch sind wir gerne bereit, eine
Lieferung nach Ihren Angaben aufzuteilen und an
verschiedene Adressen (z.B. Geschäftsstellen) zu
versenden. Die anfallenden Kosten dafür werden
separat verrechnet.
Lieferzeiten
Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte und gelten ab
Bestätigung des Produktionsmusters.
Für Lieferverzögerungen gleich welcher Art stehen
dem Auftraggeber weder Schadenersatzansprüche
zu, noch kann er Abzüge geltend machen.
Bei höherer Gewalt oder etlichen Betriebsstörungen
in der Fabrikationskette, sind wir berechtigt, die Lieferzeiten zu verlängern.
Falls der Kunde aufgrund der vorgelegten Designs, Ausführungs-muster etc. Änderungen vornimmt,
ist berechtigt, die Lieferzeiten angemessen zu
verlängern.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der
Bestellung können ohne anderslautende Vereinbarung
nicht beanstandet werden.
Wir verrechnen die effektiv gelieferte Menge.
Masse bei Textilien
Textilien werden nach unseren Standardmassen
hergestellt. Masstabellen stellen wir auf Wunsch
gerne zur Verfügung. Die vorgelegten Muster sind
massverbindlich. Abweichende Masse können auf
Wunsch integriert werden.
Wir arbeiten mit einer Grössentoleranz von +/- 1-2 cm.
Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Kunde
diese Toleranz.
Mängelrüge
Offene Mängel müssen sofort, versteckte innert
8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich beanstandet
werden. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach
unserer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung,
Wandlung des Vertrages oder Minderung des Preises
berechtigt.
Zahlung Sofern nicht anders vereinbart, sind 50%
des Auftragsvolumens mit der Unterzeichnung der
Auftragsbestätigung fällig, der Rest ist zahlbar
innerhalb 10 Tage nach Erhalt der Lieferung (netto).
Wir behalten uns vor, Kunden ohne genügende
Kreditreferenzen nur gegen vollständige Vorauskasse
zu beliefern.
Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der
bestellten Ware, auch wenn diese in seinem Auftrag
an Dritte geliefert wird. Werden die vereinbarten
Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der
Käufer, ohne besondere Mahnung durch den
Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugs-zinsen in der Höhe der aktuellen Kontokorentzinsen
der Schweizer Grossbanken.
Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung
oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten
berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum von URANIUM.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien
Zug. Anwendbar ist das schweizerische Recht.
Bei Warenlieferung ins Ausland wird die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf
(Wiener Kaufrecht) ausdrücklich wegbedungen.